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Pepper RSG-4 mit Metall-Clip Inhalt: 30ml - Grundpreis pro 100ml: 110,-

33,00 €
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RSG-4 Reizstoff-Sprühgerät. Reichweite bis zu 4m, Inhalt 30ml.

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Inhalt: 30ml

Dieses, von der Polizei unter dem Namen RSG-4 verwendete Reizstoff-Sprühgerät wird betriebsbereit mit einer austauschbaren Patrone geliefert.

Es verfügt über eine ergonomische Form mit selbstschließender Sicherungskappe und ein stabiles, leichtes Gehäuse mit Halteclip. All das macht dieses Pfefferspray zu einem effektiven Selbstverteidigungsmittel. Reichweite bis zu 4 Metern zielgenau. Es wird komplett mit einer Pfefferspray-Patrone für Flüssigstrahl betriebsbereit geliefert.

Die Austausch-Patrone hat einen Inhalt von 30 ml.

 

Gefahrenhinweise:

GefahrenhinweiseGefahrenhinweise

Bei Gefahr Sprühstrahl direkt auf Augen, Nase oder Schnauze des angreifenden Tieres richten. Pepper-Jet wirkt ebenso überzeugend gegen Menschen, ist aber dafür in Deutschland nicht zugelassen. Enthält Oleoresin Capsicum (OC). Gefahr: Extrem entzünbares Aerosol. Verursacht schwere Augenreizungen. Verursacht Hautreizungen. Kann die Atemwege reizen. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flammen oder andere Zündquelle sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50°C aussetzen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Anwendung auf eigene Gefahr.

Pfefferspray basiert auf Cayenne-Pfeffer und ist wirksamer als CS-Gas. Wegen der schnellen Wirksamkeit auf Nase, Augen und Schleimhäute setzt die amerikanische Polizei ausschließlich Pfefferspray als Abwehrspray ein. In Deutschhland darf Pfefferspray nur zur Abwehr von Tieren verkauft werden. Bei diesem Einsatzzweck unterliegt es nicht dem deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften. Pfefferspray unterliegt keiner Altersbeschränkung.

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